|
|
CE-Kennzeichen |
| CE-Zeichen oval und rund |
Die CE-Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien gefordert ist, in allen EU-Mitgliedstaaten, in den EFTA-Staaten und den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Die Schweiz − obwohl EFTA-Mitglied − ist nicht Teilnehmer des Europäischen Wirtschaftsraumes. Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert. [Quelle:Wikipedia] |
|
|
|